In Usbekistan wird der Höchstbetrag für Verbraucherkredite und Mikrokredite vom Einkommensniveau der Kreditnehmer abhängen. Eine solche Entscheidung hat die Zentralbank der Republik getroffen.
Die Zentralbank führt den obligatorischen Indikator „Schulden-zu-Einkommen-Verhältnis“ (Debt-to-Income, DTI) ein. Dieser bestimmt, welche Kreditsumme ein Kreditnehmer in Abhängigkeit von seinem durchschnittlichen Monatseinkommen erhalten kann. Die Berechnung des DTI ist nun bei Kreditvergabe, Verlängerung, Erhöhung des Limits oder Refinanzierung verpflichtend.
Gemäß den neuen Regeln darf, wenn das Einkommen des Kreditnehmers durch offizielle Daten bestätigt ist, die Gesamtkreditsumme das Achtfache des durchschnittlichen Monatseinkommens nicht überschreiten. Wenn das Einkommen nicht bestätigt werden kann, ist der Kredit auf das Fünffache begrenzt. Für selbstständige Bürger gilt die gleiche Achtfach-Grenze.
Zum Beispiel: Bei einem Einkommen von 5 Millionen Sum (416 US-Dollar) pro Monat beträgt die maximale Kreditsumme 40 Millionen Sum (3333 US-Dollar).
Das durchschnittliche Einkommen wird auf Basis der Einnahmen der 6–12 Monate vor der Antragstellung ermittelt. Wenn solche Daten nicht vorliegen, können sich Banken an die Zahlungshistorie früher zurückgezahlter Kredite orientieren und dabei 50% des Durchschnittswerts der monatlichen Zahlungen als Einkommen ansetzen.
Bei der Berechnung der Schulden werden alle Kredite des Kreditnehmers berücksichtigt – laufende und neue sowie Kredite, bei denen er Mitkreditnehmer oder Bürge ist. In die Berechnung einbezogen werden auch Verpflichtungen mit einer Verspätung von mehr als 30 Tagen.
Für Selbstständige, die vor weniger als sechs Monaten registriert wurden, können Banken den DTI-Indikator unberücksichtigt lassen. Die Gesamtsumme solcher Kredite sollte jedoch 15% des gesamten ausstehenden Portfolios der Bank nicht überschreiten.
Die Beschränkungen des Schulden-zu-Einkommen-Verhältnisses gelten nicht für Kredite an Einzelunternehmer und für Bildungskredite.
Die neuen Regeln treten am 1. März 2026 in Kraft.



